Allgemeine B2B-Geschäftsbedingungen
Dokument, das für Transaktionen zwischen Unternehmern oder Fachleuten erstellt wird, die sich auf die Lieferung von Hardware, Software, montierten Geräten, technischen Dienstleistungen, Konfiguration, Implementierung, Wartung, Unterstützung und technologischen Projekten von Sieben auswählen.
1. die Identifizierung des Lieferanten
Handelsname: Sieben auswählen
Überschrift: [Vollständiger Name oder Vor- und Nachname des Inhabers].
NIF/CIF: ES45728284Y
Adresse: Calle Acoraida 17, 38320 San Cristóbal de La Laguna, Santa Cruz de Tenerife, Spanien
E-Mail: info@selectseven.net
Telefon: +34 699 42 54 44
Art des Auftrags und Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Annahmen, Verkäufe, Lieferungen, Montagen, Konfigurationen, Implementierungen, Auslieferungen und Dienstleistungen, die Select Seven gegenüber Kunden macht, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder ihres Berufs handeln.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er als Unternehmer oder Gewerbetreibender und nicht als Verbraucher oder Nutzer handelt. Folglich unterliegen die in diesem Dokument geregelten Beziehungen der Autonomie des Willens, den geltenden zivil- und handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften über elektronische Vertragsabschlüsse und den Vorschriften über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
3. Einbeziehung und Annahme der Bedingungen
Diese Bedingungen werden in den Vertrag aufgenommen, wenn sie dem Kunden in einer Weise zugänglich gemacht wurden, die ihre Kenntnisnahme und Aufbewahrung ermöglicht, und der Kunde sie durch eine der folgenden Handlungen ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert:
- Annahme per E-Mail, Kurier oder Unterschrift;
- Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags;
- die vollständige oder teilweise Bezahlung des Angebots, der Proformarechnung oder der Rechnung;
- Antrag auf Beschaffung, Reservierung, Montage, Konfiguration oder Implementierung;
- den unwidersprochenen Erhalt von Waren, Lizenzen, Schlüsseln, Zugang oder Dienstleistungen.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden von Select Seven ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
4. Obligatorischer Antragsweg für komplexe Projekte und Aufträge
Zum Zwecke der technischen Kontrolle, der Rückverfolgbarkeit, des dokumentarischen Nachweises und der genauen Abgrenzung des Auftrags kann Select Seven verlangen, dass Aufträge für mehrere Geräte, kundenspezifische Projekte, Integrationen, komplexe Konfigurationen, wiederkehrende Käufe oder jede Anfrage, die eine technische Studie erfordert, ausschließlich schriftlich per E-Mail oder mittels eines zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars formuliert werden.
Die förmliche Anfrage des Kunden muss mindestens die vollständige Identität, die Steuerdaten, die Anzahl der Geräte oder Einheiten, den Verwendungszweck, die benötigte Software, den geplanten Zeitrahmen und alle relevanten technischen Einschränkungen enthalten.
5. Kostenvoranschläge, Angebote und Gültigkeit
Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, bis zur ausdrücklichen Annahme unverbindlich und vorbehaltlich des Lagerbestands, des Preises, der Verfügbarkeit der Lieferanten, der Wechselkurse, der logistischen Kosten, der Kompatibilität, der Materialfehler und der endgültigen technischen Durchführbarkeit.
Die Erstellung eines Angebots bedeutet keine automatische Reservierung von Einheiten, Preisbindung oder Blockierung von Beständen.
6. Zustandekommen des Vertrags
Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn folgende Elemente kumulativ vorliegen: ein hinreichend erkennbares Angebot, die Annahme durch den Kunden auf verlässliche Weise, die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Einhaltung der von Select Seven geforderten Vorauszahlungsregelung sowie die technische Machbarkeit und angemessene Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Auftragsausführung.
7. Preise, Steuern und Revision
Die Preise können mit oder ohne Steuern angegeben werden, je nach dem ausgestellten Dokument. Wenn zwischen dem Angebot und der Ausführung eine objektive und anerkannte Änderung der Lieferkosten, des Transportes, des Wechselkurses, der Tarife, der Steuern, der Dienstleistungen Dritter oder der Verfügbarkeit eintritt, kann Select Seven den Preis vor der Ausführung der Lieferung revidieren oder eine gleichwertige Alternative vorschlagen.
8. Zahlungsbedingungen und Vollstreckbarkeit
8.1 Allgemeine Zahlungsregel
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung erwartet bei 100 % bei der Lieferung von Hardware, Software, Lizenzen, Verbrauchsmaterial, montierten Geräten, Komponenten, kundenspezifischen Aufträgen, Aufträgen an Lieferanten und Konfigurations- oder Implementierungsarbeiten, die den vorherigen Kauf von Material oder eine reservierte technische Widmung erfordern.
8.2 Reifegrad
Die Zahlung ist an dem im Angebot, der Proformarechnung oder der Rechnung angegebenen Datum fällig. Der bloße Erhalt des Produkts oder der Dienstleistung ändert nichts an der Fälligkeit. Der Kunde verzichtet auf das Recht, Zahlungen wegen unwesentlicher Vorfälle, geringfügiger Unstimmigkeiten oder Forderungen, die in keinem Zusammenhang mit der geschuldeten Hauptsumme stehen, zurückzuhalten, aufzurechnen oder zu verzögern, unbeschadet des Rechts des Kunden, die entsprechende Forderung auf einem anderen Weg geltend zu machen.
8.3 Zahlungsmittel
Zahlungen können per Banküberweisung, Kreditkarte, Zahlungsgateway, Finanzierung durch Dritte oder auf jede andere von Select Seven akzeptierte Weise erfolgen. Bankgebühren, Rückgabe, Rückbuchung, Nichtzahlung, Nichtbezahlung, Finanzierung oder Gateway, die dem Kunden zuzuschreiben sind, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
9. Verzug, Zinsen, Inkassokosten und Aussetzung wegen Nichtbezahlung
Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Rückgabe von Rechnungen kann Select Seven nach eigenem Ermessen und ohne Genehmigung des Kunden:
- den laufenden Dienst unverzüglich einzustellen;
- neue Lieferungen, Zusammenstellungen, Konfigurationen oder Aktivierungen lahmlegen;
- die Herausgabe von Schlüsseln, Lizenzen, Berechtigungsnachweisen, technischen Unterlagen oder die endgültige Lieferung verweigern;
- anhängige oder noch nicht zugestellte Aufträge zu erledigen;
- die geschuldeten Beträge gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen;
- für alle künftigen Transaktionen eine vollständige Vorauszahlung verlangen;
- sich weigern, neue Akten, Budgets oder Aufträge zu eröffnen, bis die Regularisierung abgeschlossen ist.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen oder Freiberuflern fallen bei Nichtzahlung die vereinbarten Verzugszinsen und, in Ermangelung einer gültigen höheren spezifischen Vereinbarung, die im Gesetz 3/2004 vorgesehenen gesetzlichen Zinsen an, zusätzlich zum festgesetzten Schadenersatz und den gesetzlich einforderbaren Inkassokosten.
| Konsequenz | Anwendbare Regelung |
|---|---|
| Zinsen bei verspäteter Zahlung | Der vereinbarte Satz, andernfalls der gesetzliche Satz des Gesetzes 3/2004 für Handelsgeschäfte. |
| Automatische Löschung | 40 € für Inkassokosten, die bei Zahlungsverzug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die Hauptschuld aufgeschlagen werden. |
| Zusätzliche Kosten | Alle ordnungsgemäß gutgeschriebenen Inkassokosten, die 40 € übersteigen, einschließlich angemessener Mahn- und Inkassospesen. |
| Interne operative Maßnahme | Der Dienst wird eingestellt und neue Transaktionen werden bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt. |
10. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Das Eigentum an den gelieferten Waren verbleibt bei Select Seven bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, der Steuern, Zinsen, Kosten und Nebenleistungen aus dem Geschäft, es sei denn, das geltende Recht sieht etwas anderes vor.
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung, der zufälligen Beschädigung, der unsachgemäßen Behandlung, des fehlerhaften Einbaus durch Dritte oder der unsachgemäßen Verwendung geht trotz Eigentumsvorbehalt mit der Materiallieferung, Bereitstellung bzw. Auslagerung auf den Kunden über.
11. Bestand, Verfügbarkeit und Substitution
Jede Produktverfügbarkeit, jede Einheit, jede Frist und jeder Preis ist abhängig vom tatsächlichen Lagerbestand des Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Erfassungen, Abfragen, Auflistungen oder vorherigen Überprüfungen haben lediglich informativen Charakter und können sich aufgrund der Marktrotation ohne vorherige Ankündigung ändern.
12. Liefer- und Leistungsfristen
Die Liefer-, Montage-, Konfigurations-, Inbetriebnahme- oder Supportfristen werden geschätzt, es sei denn, eine wesentliche Frist wird ausdrücklich schriftlich akzeptiert. In keinem Fall gibt es eine garantierte Frist, wenn der Vorgang von der externen Beschaffung, dem Transport, dem Hersteller, dem Importeur, dem Händler, höherer Gewalt oder der Validierung durch Dritte abhängt.
13. Lieferung, Einbau und Abnahme
Der Kunde hat die Ware oder das Ergebnis der Dienstleistung mit fachlicher Sorgfalt zu prüfen und erkennbare Vertragswidrigkeiten, Transportschäden, Materialfehler, Referenzabweichungen oder sichtbare Vorkommnisse innerhalb einer Frist von maximal 48 Stunden von der Rezeption mit ausreichenden Nachweisen.
14. Technische Dienstleistungen, Konfiguration und Funktionsabnahme
Montage-, Installations-, Konfigurations-, Klon-, Deployment-, Optimierungs-, Schulungs-, Migrations- oder Supportleistungen werden im Rahmen des im Angebot definierten Umfangs erbracht. Über den Umfang hinausgehende Arbeiten, unerwartete Erweiterungen, nicht vorhandene dokumentierte Vorfälle oder Eingriffe, die sich aus einer Änderung der Kriterien des Kunden ergeben, werden gesondert in Rechnung gestellt.
15. Softwarelizenzen und Produkte von Dritten
Lizenzen, Abonnements, OEM-Software, Aktivierungsschlüssel, Cloud-Dienste oder Produkte von Drittanbietern unterliegen zusätzlich zu diesen Bedingungen den Bestimmungen des Herstellers, Herausgebers oder Lieferanten der Lizenz. Lizenzen, Schlüssel, Aktivierungsschlüssel oder digitale Produkte können nicht zurückgegeben werden, sobald sie dem Kunden geliefert, ausgestellt, versandt, aktiviert, registriert oder zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, es besteht eine zwingende gesetzliche Verpflichtung oder ein dem Aussteller zurechenbarer Mangel.
16. Garantien, Zwischenfälle und Ausschlüsse
Bei B2B-Geschäften richtet sich die Deckung für Mängel, Zwischenfälle, RMA oder Nichtkonformität in erster Linie nach dem angenommenen Angebot, der kommerziellen Garantie des Herstellers und den für die Art der Lieferung geltenden zivil- und handelsrechtlichen Vorschriften. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden oder Vorfälle, die auf unbefugte Manipulationen, Stöße, Feuchtigkeit, Überspannungen, unsachgemäßen Gebrauch, Software von Dritten, Schadsoftware, Änderungen durch den Benutzer oder nicht deklarierte Inkompatibilitäten zurückzuführen sind.
17. Erstattungen und Stornierungen
Angesichts des professionellen Charakters von B2B-Geschäften gibt es kein automatisches Widerrufsrecht, das mit der Verbraucherregelung vergleichbar wäre, es sei denn, es ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen.
Stornierungen oder Rücksendungen werden nicht akzeptiert für Produkte, die speziell für den Kunden bestellt wurden, für individuell zusammengestellte oder konfigurierte Geräte, Software, Lizenzen, Schlüssel oder gelieferte digitale Produkte, für entsiegeltes oder verändertes Material, das nicht als neu verkauft werden kann, oder für bereits ganz oder teilweise erbrachte Dienstleistungen.
18. Betriebliches Pfandrecht und rechtmäßige Aussetzung
Bei Nichtzahlung, Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, Fehlen notwendiger Bestätigungen, Nichteinhaltung der Dokumentation oder angemessenem Inkassorisiko kann Select Seven Lieferungen, Arbeiten, Support, laufende Rücksendungen, Geschäfte mit Dritten oder die Freigabe von ausstehendem Material aussetzen, bis die überfälligen Verpflichtungen des Auftraggebers geregelt sind.
19. Begrenzung der Haftung
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Gesamthaftung von Select Seven für ein bestimmtes Geschäft höchstens auf den Betrag beschränkt, der dem Kunden für die unmittelbar betroffene Lieferung oder Leistung tatsächlich in Rechnung gestellt wurde. Select Seven haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, entgangene Chancen, Datenverluste oder indirekte oder Folgeschäden.
20. höhere Gewalt und äußere Umstände
Select Seven haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch vernünftigerweise unvermeidbare externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich allgemeiner Lagerausfälle, logistischer Zwischenfälle, Streiks, Einfuhrbeschränkungen, Cybervorfälle Dritter, Strom- oder Telekommunikationsstörungen, Epidemien, behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt.
21. Elektronische Beweismittel, Kommunikation und Aufbewahrung
Die Parteien erkennen die volle Beweiskraft von E-Mails, elektronisch erstellten Angeboten, Nachrichten, digitalen Akzeptanzen, Zahlungsbelegen, Lieferscheinen, Support-Tickets, Protokollen, Screenshots, Rechnungen und anderen elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Transaktion an.
22. datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten persönlichen beruflichen Kontaktdaten werden zur Verwaltung der kommerziellen, administrativen, steuerlichen, technischen und unterstützenden Beziehung sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und zur Verteidigung der legitimen Rechte und Interessen von Select Seven verarbeitet.
23 Kundenausfall und Beitreibungsmaßnahmen
Kommt der Kunde seinen Zahlungs-, Mitwirkungs-, Empfangs-, Validierungs- oder Informationspflichten nicht nach, kann Select Seven kumulativ alle Maßnahmen ergreifen, die rechtmäßig und vernünftigerweise notwendig sind, um seinen Kredit zu schützen und seinen Schaden zu minimieren.
- freundliche und zuverlässige Zahlungsaufforderungen;
- die erneute Fakturierung von Rücksende-, Lager- oder Rücksendekosten;
- Beauftragung professioneller Inkassobüros oder -stellen mit der Beitreibung von Forderungen;
- Erhebung von Klagen wegen Zahlungsansprüchen;
- Forderung nach Kapital, Zinsen, Entschädigung und Beitreibungskosten;
- Antrag auf vorsorgliche Maßnahmen oder gegebenenfalls auf Sicherung von Forderungen.
Geistiges Eigentum und technische Dokumentation
Die von Select Seven erstellten Budgets, Berichte, technischen Listen, Architekturbeschreibungen, internen Dokumentationen, Vorlagen, Konfigurationen, Bilder, Texte und alle anderen Materialien bleiben deren geistiges Eigentum bzw. deren rechtmäßige Nutzung, außer im Falle einer ausdrücklichen und schriftlichen Abtretung.
25 Teilweise Nichtigkeit und Aufrechterhaltung des Vertrages
Sollte eine Klausel nichtig, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen, die in dem nicht betroffenen Umfang weiterhin wirksam sind.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem spanischen Recht. Für alle streitigen Angelegenheiten, die sich aus der Auslegung, Ausführung, Erfüllung oder Verletzung dieser Bedingungen ergeben, unterwerfen sich die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere ihnen zustehende Zuständigkeit den Gerichten des Wohnsitzes von Select Seven, sofern nicht eine zwingende Vorschrift etwas anderes vorsieht.
27. Operative Abschlussklausel
Ohne geregelte Zahlungen wird es keine betriebliche Kontinuität geben.
Select Seven führt keine neuen Käufe, Buchungen, Studien, Montagen, Konfigurationen, zusätzlichen Support, Erweiterungen oder Projekte für Kunden durch, die fällige, zahlbare und zahlbare Beträge offen haben. Die vollständige Begleichung der Schulden ist Voraussetzung für die Reaktivierung einer Dienstleistung.